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Ermitteln Sie schnell und einfach Ihre KSK-Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Rechner zeigt Ihren monatlichen Eigenanteil und berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Alter, Kinder und Versicherungsart.
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KSK-Beiträge effektiv berechnen
Berechnen Sie Ihre KSK-Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung mit unserem Rechner.
Einkommen eingeben
Geben Sie Ihr Jahreseinkommen als selbstständiger Künstler ein.
Versicherungsart auswählen
Wählen Sie die gewünschte Versicherungsart: Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung.
Berechnung starten
Klicken Sie auf 'Berechnen', um Ihre monatlichen Beiträge zu ermitteln.
Ergebnisse analysieren
Überprüfen Sie die Auswirkungen auf Cashflow und mögliche steuerliche Vorteile.
Beispiele
Einzelfall: Selbstständige Illustratorin
Eine freiberufliche Illustratorin möchte ihre KSK-Beiträge berechnen.
Die Illustratorin profitiert von der KSK, indem sie nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlt, was ihren monatlichen Cashflow entlastet.
Vergleich: Angestellter vs. Selbstständiger Musiker
Ein Musiker überlegt, von einer Festanstellung in die Selbstständigkeit zu wechseln.
Im Vergleich zu einer Festanstellung, bei der der Arbeitgeber den Rentenversicherungsanteil trägt, muss der Musiker als Selbstständiger über die KSK anteilig weniger zahlen, was die finanzielle Belastung reduziert.
Kleinunternehmer: Fotografin mit Nebeneinkünften
Eine Fotografin mit Kleinunternehmerstatus will ihre Rentenversicherungsbeiträge kalkulieren.
Dank der Kleinunternehmerregelung und der KSK fällt ihr Beitrag zur Rentenversicherung moderat aus, was durch die Befreiung von der Umsatzsteuer zusätzlich unterstützt wird.
Häufig gestellte Fragen
Geben Sie Ihr Jahreseinkommen ein und wählen Sie die Versicherungsart. Unser Rechner berücksichtigt die aktuellen KSK-Beitragsätze.
KSK-Beiträge reduzieren Ihren monatlichen Cashflow, sind aber niedriger als bei regulären Selbstständigen, da die KSK die Hälfte der Beiträge übernimmt.
Auch Kleinunternehmer können von der KSK profitieren, sofern sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Steuerbefreiung nach § 19 UStG bleibt unberührt.
Bei der KSK tragen Sie nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge selbst, im Gegensatz zu Festangestellten, bei denen der Arbeitgeber den Rest zahlt.
Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG), was Ihre Steuerlast verringern kann.
Ja, die Mindestgrenze liegt bei 3.900 Euro jährlich, um versicherungspflichtig zu sein, gemäß § 5 KSVG.
KSK-Beiträge und Steuervorteile
Die KSK-Beiträge sind als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG absetzbar, was Ihre Steuerlast mindert. Achten Sie darauf, die Einkommensgrenze von 3.900 Euro jährlich zu erfüllen (§ 5 KSVG). Prüfen Sie regelmäßig Ihre Angaben im KSK-Rechner, um Ihre Beitragszahlungen optimal zu planen.
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