Scheinselbständigkeit prüfung kriterien

Ermitteln Sie anhand wichtiger Kriterien wie Auftraggeberanzahl, Weisungsgebundenheit und unternehmerischem Risiko, ob bei Ihrer Tätigkeit Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte. Mit detaillierter Auswertung und Handlungsempfehlungen.

Erstellt von: Business Rechner

Scheinselbstständigkeit Prüfung Kriterien Rechner

Aktualisiert nach geltenden deutschen Vorschriften
Dieser Rechner folgt den neuesten deutschen Steuervorschriften, Tarifen und Gesetzen für 2025. Die Berechnungen wurden auf Genauigkeit überprüft.

Scheinselbstständigkeit prüfen

Beantworten Sie die folgenden Fragen, um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu prüfen. Je mehr Kriterien für abhängige Beschäftigung zutreffen, desto höher das Risiko.

z.B. feste Arbeitszeiten, Teilnahme an Meetings, Weisungsgebundenheit

Scheinselbstständigkeit: Prüfung der Kriterien

Ermitteln Sie, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

1

Tätigkeitsanalyse

Überprüfen Sie Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.

2

Vertragsprüfung

Analysieren Sie die Vertragsgestaltung auf Arbeitnehmerähnlichkeit.

3

Kundenstruktur

Bewerten Sie die Anzahl und Verteilung Ihrer Auftraggeber.

4

Finanzielle Auswirkungen

Berücksichtigen Sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.

Beispiele

1

Einzelunternehmer mit nur einem Auftraggeber

Ein Einzelunternehmer arbeitet seit zwei Jahren überwiegend für denselben Kunden und überlegt, ob Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte.

Eingabewerte
anzahlAuftraggeber1
jahresumsatz60.000 Euro
freierZeiteinteilungja
eigeneBetriebsmittelnein
Ergebnis
Hohes Risiko für Scheinselbstständigkeit

Da der Einzelunternehmer fast ausschließlich für einen Kunden arbeitet und keine eigenen Betriebsmittel einsetzt, entspricht dies einer typischen abhängigen Beschäftigung.

2

Freiberufler mit vielfältiger Kundenstruktur

Ein Freiberufler hat mehrere kleinere Auftraggeber und nutzt eigene Betriebsmittel; er möchte sicherstellen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Eingabewerte
anzahlAuftraggeber5
jahresumsatz75.000 Euro
freierZeiteinteilungja
eigeneBetriebsmittelja
Ergebnis
Geringes Risiko für Scheinselbstständigkeit

Aufgrund der Vielzahl an Auftraggebern und der Nutzung eigener Betriebsmittel wird die Tätigkeit als selbstständig angesehen.

3

Kleinunternehmer mit unregelmäßigen Aufträgen

Ein Kleinunternehmer, der die Kleinunternehmerregelung nutzt, arbeitet projektbasiert und möchte sein Risiko für Scheinselbstständigkeit prüfen.

Eingabewerte
anzahlAuftraggeber3
jahresumsatz20.000 Euro
freierZeiteinteilungja
eigeneBetriebsmittelteilweise
Ergebnis
Mittleres Risiko für Scheinselbstständigkeit

Die projektbasierte Arbeit mit mehreren Auftraggebern spricht für eine selbstständige Tätigkeit, jedoch sollte auf die klare Abgrenzung zu weisungsgebundenen Arbeiten geachtet werden.

Häufig gestellte Fragen

Arbeiten Sie überwiegend für einen Auftraggeber und sind weisungsgebunden, liegt ein hohes Risiko für Scheinselbstständigkeit vor (§ 7 SGB IV).

Entscheidend sind Weisungsgebundenheit, Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers und das Vorhandensein eigener Betriebsmittel.

Es drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben und Steuern; zudem entfällt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

Je mehr Auftraggeber Sie haben, desto geringer das Risiko. Ein breites Kundenportfolio spricht für Selbstständigkeit.

Freie Zeiteinteilung ist ein Indiz für Selbstständigkeit, da sie Unabhängigkeit von Weisungen des Auftraggebers zeigt.

Eine EÜR zeigt die selbstständige Einkünfteermittlung, ist aber kein alleiniger Beweis gegen Scheinselbstständigkeit.

Kriterien für Scheinselbstständigkeit

Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, prüfen Sie die Weisungsgebundenheit und Integration in die Arbeitsorganisation (§ 7 SGB IV). Achten Sie auf eine vielfältige Kundenbasis. Bei Unsicherheiten, ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu, um finanzielle Risiken zu minimieren.