Privatinsolvenz rechner

Ermitteln Sie mit unserem Privatinsolvenz-Rechner Ihren pfändbaren Betrag, den Pfändungsfreibetrag und die voraussichtliche Tilgungsquote für die Restschuldbefreiung nach aktueller deutscher Rechtslage.

Erstellt von: Business Rechner

Privatinsolvenz Rechner

Aktualisiert nach geltenden deutschen Vorschriften
Dieser Rechner folgt den neuesten deutschen Steuervorschriften, Tarifen und Gesetzen für 2025. Die Berechnungen wurden auf Genauigkeit überprüft.
Ihr monatliches Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben
Kinder oder andere Personen, für die Sie Unterhalt zahlen

Privatinsolvenzrechner Anleitung

Berechnen Sie pfändbare Beträge und Restschuldbefreiung einfach und präzise.

1

Einkommen eingeben

Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen an.

2

Familienstand wählen

Wählen Sie Ihren aktuellen Familienstand aus.

3

Unterhaltspflichten angeben

Zahl der unterhaltspflichtigen Personen eingeben.

4

Berechnung starten

Klicken Sie auf 'Berechnen', um Ergebnisse zu sehen.

Beispiele

1

Privatinsolvenz bei Alleinstehenden Angestellten

Ein alleinstehender Angestellter mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.400 € erkundet seine pfändbaren Beträge.

Eingabewerte
monatliches Nettoeinkommen2400
FamilienstandAlleinstehend
Unterhaltspflichten0
Ergebnis
Pfändbarer Betrag: 480 €

Der alleinstehende Angestellte hat bei einem Einkommen von 2.400 € und ohne Unterhaltspflichten einen pfändbaren Betrag von 480 €, was ihm eine klare Einschätzung seiner finanziellen Verpflichtungen ermöglicht.

2

Familienvater mit zwei Kindern bei Privatinsolvenz

Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern und einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.000 € berechnet seine pfändbaren Beträge.

Eingabewerte
monatliches Nettoeinkommen3000
FamilienstandVerheiratet
Unterhaltspflichten2
Ergebnis
Pfändbarer Betrag: 0 €

Durch die Unterhaltspflichten gegenüber zwei Kindern und der Ehefrau bleibt bei einem Einkommen von 3.000 € kein pfändbarer Betrag, was die finanzielle Belastung deutlich mindert.

3

Selbstständiger Unternehmer mit hohem Einkommen

Ein selbstständiger Unternehmer mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 5.500 € analysiert seine pfändbaren Beträge.

Eingabewerte
monatliches Nettoeinkommen5500
FamilienstandVerheiratet
Unterhaltspflichten1
Ergebnis
Pfändbarer Betrag: 1.250 €

Der selbstständige Unternehmer muss bei einem hohen Einkommen von 5.500 € und einer Unterhaltspflicht einen beträchtlichen Betrag von 1.250 € abführen, was ihm hilft, die finanzielle Planung zu optimieren.

Häufig gestellte Fragen

Er berücksichtigt Einkommen, Familienstand und Unterhaltspflichten gemäß § 850c ZPO.

Pfändbar sind Nettoeinkünfte aus Arbeit, nicht jedoch Sozialleistungen (SGB II, SGB XII).

Verheiratete oder mit Kindern haben höhere Freibeträge, was die Pfändung reduziert.

Ja, aber Sie müssen den pfändbaren Gewinnanteil abführen. Beachten Sie §§ 295, 296 InsO.

In der Regel nach 3 Jahren bei Erfüllung der Bedingungen gemäß InsO § 287.

Pfändungsfreigrenzen verstehen

Gemäß § 850c ZPO werden pfändbare Beträge anhand von Einkommen und Unterhaltspflichten ermittelt. Achten Sie auf regelmäßige Aktualisierungen der Freigrenzen. Berücksichtigen Sie bei der Planung zukünftiger Einnahmen die mögliche Pfändung. Bei Unsicherheiten ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu.